Patientenverfügung

Wir streben nach einem erfüllten, selbstbestimmten Leben in bester Gesundheit. Doch was passiert, wenn wir aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls keine Entscheidungen mehr treffen können?

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie dafür, dass alle medizinischen Behandlungen nach Ihren Wünschen durchgeführt werden. Die schriftliche Verfügung tritt dann in Kraft, wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr wirksam äußern kann. Sie können mit der Patientenverfügung auch festlegen, welche lebensverlängernden Maßnahmen ausgeschlossen werden sollen.

Die Patientenverfügung ist als formloses Schreiben gültig und muss mit dem vollen Namenszug und dem Datum versehen sein. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren, auch mit Datum und Unterschrift. Als zusätzliche Absicherung ist auch eine Betreuungsverfügung empfehlenswert. Hierin bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die alle Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft.

Für eine ausführliche Beratung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Notar.

www.notar-scherzer.de

Informationen und Downloads finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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