Mehr Normalität beim Abschied!

Bild: Rawpixel.com / stock.adobe.com

Am 19. März sind sie ausgelaufen, die strengen Coronaschutzregeln, die in den letzten beiden Jahren auch den Kern der Bestattung eines jeden getroffen hat – die würdevolle Verabschiedung der Verstorbenen.

Kein persönlicher und privater Abschied, keine Trauerfeier mit Angehörigen und Freunden, begrenzte Teilnehmerzahlen sogar auf den Außenflächen der Friedhöfe – trauriger Alltag der letzten beiden Jahre. Und maßgeblich für die Trauerarbeit der Hinterbliebenen. Vieles ist auf der Strecke geblieben, vieles in belastender Erinnerung.

Mit dem geänderten und beschlossenen Infektionsschutzgesetz ist die Aussicht auf würdevolle und wohltuende Abschiede wieder greifbar nah. In Trauerhallen und auf dem Friedhof. Mit genau den Personen, die sich verabschieden möchten, ohne Begrenzung, ohne G-Vorschrift*.

Das wird unserer Bestattungskultur gut tun, denn der Trend zur schnellen und anonymen „Entsorgung“ darf nicht durch Beschränkung verstärkt, Angehörige dürfen nicht sich selbst überlassen werden.

Abschiede dürfen und sollen wieder begangen werden, aus Respekt für die Verstorbenen und für die Zukunft der Hinterbliebenen. Zumindest bis auf Weiteres …

* Natürlich können die Länder bei einer Gefahrenlage die Maßnahmen wieder verschärfen, und in den Innenräumen besteht bei nicht einzuhaltendem Abstand Maskenpflicht – aber entspricht dies nicht auch dem gesunden Menschverstand?

Bild: Rawpixel.com / stock.adobe.com

Zurück

Hauptsitz
Torgauer Str. 56
06925 Annaburg
Tel.: 035385-20223
info@korschat-bestattungen.de

Filiale Jessen
Rosa-Luxemburg-Str. 35
06917 Jessen/Elster
Tel.: 03537 20 19 958

© 2024 Bestattungsinstitut Korschat